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Kanzlei

Ausrichtung und Philosophie


Kompetente Rechtsberatung
beruht auf guten rechtstheoretischen Kenntnissen und entsprechender praktischer Spezialisierung. Kompetenz entsteht vor allem durch die Konzentration auf bestimmte Kernrechtsgebiete, die primär einen Wirtschaftsbereich / einen Lebensbereich betreffen. Nur durch die ständige Auseinandersetzung mit Sachverhalten aus einem Wirtschaftsbereich erwirbt ein Anwalt auch die erforderliche nichtjuristische Branchenkompetenz, die unverzichtbar ist, um die Interessenlage seiner Mandanten richtig zu erkennen und zu vertreten.

Nur ein Rechtsanwalt, der Ihre Probleme und das dazugehörige tatsächliche / wirtschaftliche Umfeld kennt, hat das richtige umfassende Problembewusstsein, um Sie gut zu beraten und zu vertreten und sich richtig für Sie einzusetzen.

Wir sind deshalb überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich tätig und konzentrieren uns in Ihrem Interesse seit Jahren bewusst auf die Rechtsberatung rund um

B A U E N   &   W O H N E N.

Die typischen, vielfältigen Rechtsprobleme, das wirtschaftliche Umfeld, die technischen Zusammenhänge und die betrieblichen Belange und Hintergründe der Bau- und der Immobilienwirtschaft sind uns seit langem bestens vertraut.

In Konsequenz dieser Kanzleiausrichtung haben beide Rechtsanwälte der Kanzlei aufgrund entsprechender Qualifikation die Befugnis erhalten, den Titel

FACHANWALT für BAU- und ARCHITEKTENRECHT 

zu führen. Frau Rechtsanwältin Hirschmann ist außerdem auch

FACHANWÄLTIN für MIET- und WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT.


In den Jahren 2017 und 2018 wurde Rechtsanwalt Beyer in der bundesweiten FOCUS- Liste TOP-RECHTSANWÄLTE im Fachgebiet Bau- und Architektenrecht ausgezeichnet.

Der weit überwiegende Teil der von uns bearbeiteten Mandate betrifft Fälle aus dem:

• Baurecht• Immobilienrecht       • Architektenrecht
• Mietrecht• Wohnungseigentumsrecht


Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei allgemein zivilrechtlichen Problemen soweit hierfür keine besondere Spezialisierung erforderlich ist. Wir scheuen uns aber auch nicht, Mandate, die Rechtsgebiete betreffen, mit denen wir nicht vertraut und befasst sind, abzulehnen und Sie an kompetente Kollegen/innen in anderen Kanzleien zu verweisen.

Vorwiegend beraten und vertreten wir

• Bauhandwerker
• mittelständische Bauunternehmen
• Architekten und Bauingenieure

• Bauherren (gewerbliche und private)
• Wohnungseigentümergemeinschaften

• Immobilien- und Wohnungseigentumsverwalter
• Vermieter (gewerblich und privat)

• Haftpflichtversicherungen
• Wohnungsbauunternehmen
• Kommunen

In erster Linie versuchen wir, in Ihrem Interesse Rechtsstreite zu vermeiden, da diese aufgrund der allseits bekannten Überlastung der Justiz sehr langwierig und wenn, wie meist, Sachverständigengutachten (oft mehrere) eingeholt werden müssen, sehr teuer sind.

Eine gut vorbereitete und ausgehandelte außergerichtliche Einigung (Vergleich) ist meist schneller und kostengünstiger als eine Einigung nach mehrjährigem Prozess, in dem die strittigen Sachverhalte nicht immer befriedigend aufgeklärt werden können.

Wir klären Sie über die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken eines Rechtsstreits auf und raten von Prozessen ohne oder mit geringen Erfolgsaussichten ab. Notwendige Prozesse führen wir nachdrücklich und konsequent.

Um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten, kooperieren wir, soweit notwendig, mit Bausachverständigen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Unseren starken Praxisbezug zu unseren Hauptrechtsmaterien pflegen wir auch im Rahmen regelmäßiger Seminarveranstaltungen. Rechtsanwalt Beyer ist seit 20 Jahren als Seminarreferent für vorwiegend baurechtliche Themen beim TÜV Rheinland/ Landesgewerbeanstalt Bayern in Nürnberg tätig und hat für diese mehr als 80 Seminare mit über 2400 Teilnehmern gehalten.

Für Firmen veranstalten wir auch Inhouse-Schulungen.